Sonderformen des Außenhandels:
- Lizenzabkommen (Lizenzgeber (LG) gewährt Lizenznehmer (LN) die Nutzungsrechte gegen eine Lizenzgebühr)
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- Produktions-, Produkt-, Marken- oder Vertriebslizenzen
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- Franchising (Franchisegeber (FG) gewährt Franchisenehmer (FN) die Nutzungsrechte für sein Produkt- & Vermarktungskonzept gegen eine Franchisegebühr)
- Kooperationen (Zusammenarbeit bezieht sich meist auf bestimmte Wertschöpfungsbereiche (F&E, Beschaffung, Produktion oder Absatz); die Unabhängigkeit & Flexibilität der einzelnen UN bleiben weitestgehend erhalten > z.B. als Joint Venture (JV))
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- horizontale Kooperation (gleiche Wirtschaftsstufen)
- vertikale Kooperation (unterschiedlichen Wirtschaftsstufen)
- komplementäre Kooperation (sich ergänzende Produkte / Leistungen)
- heterogene Kooperation (verschiedenartige UN)
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- Direktinvestitionen (= Kapitalanlagen in fremden Wirtschaftsgebieten > umfassendste & intensivste Möglichkeit, die jedoch auch mit erheblich größeren Risiken in ökonomischer, politischer & kultureller Hinsicht verbunden ist)
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- Errichtung von Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen & Betriebsstätten im Ausland
- Kauf (Erwerb) von Beteiligungen an ausländischen UN & Betriebsstätten
- Ausstattung ausländischer UN mit Anlagegütern
- Kreditgewährung gegenüber ausländischen UN
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